AGB der 'Iplexx - Pircher KEG'
mit Geltung für alle Vertragspartner (Unternehmer und Verbraucher)
Stand: Februar 2003
1. Auftragsgrundlagen
1.1 Umfang und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen ("AGB") der Iplexx – Pircher
KEG ("Iplexx") gelten für alle Lieferungen und
Leistungen, die Iplexx dem Auftraggeber
gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Verträge, auch wenn nicht
ausdrücklich darauf bezug genommen wird.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers gelten nur, wenn sich Iplexx
diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen
hat. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
1.2 Änderung der AGB
Änderungen der AGB können von Iplexx
jederzeit vorgenommen werden und sind auch
für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam.
Verbraucher iSd § 1 KSchG ("Konsumenten")
haben das Recht, der Änderung der AGB
binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung
über die Änderung zu widersprechen,
andernfalls gelten die geänderten AGB als
akzeptiert. Die jeweils aktuelle Version wird
von Iplexx unter www.iplexx.at publiziert bzw.
an den Vertragspartner schriftlich übermittelt.
1.3 Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis kommt zu Stande,
wenn Iplexx nach Zugang von Bestellung oder
Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung
abgesandt oder mit der tatsächlichen
Leistungserbringung bzw. notwendigen
Vorarbeiten begonnen hat.
1.4 Vertragsrücktritt
Im Falle eines Rücktritts nach §5e KSchG hat
der Konsument die Kosten der Rückabwicklung
zu tragen. Iplexx ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn über das Vermögen des
Vertragspartners ein Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung
eines Insolvenzverfahrens mangels
hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
1.5 Kataloge, Prospekte
Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen
enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich,
wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich
auf sie Bezug genommen wird.
2. Preise und Zahlung
2.1 Preise, Preisänderungen
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart,
gelten die im Anbot oder im Bestellformular
angeführten Preise. Diese Preise verstehen
sich in Euro exklusive der gesetzlichen
Umsatzsteuer; gegenüber Konsumenten
werden Bruttopreise angegeben. Die Preise
basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des
erstmaligen Preisangebotes, gelten nur für den
vorliegenden Auftrag und verstehen sich ab
Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers.
Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder
sonstige vom Auftragnehmer zu entrichtende
Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung
erhöhen, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
die Preise entsprechend anzupassen und dem
Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung
folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die
Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von
vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als
10% jährlich betragen. Kosten von
Programmträgern (Datenträgern) sowie
allfällige Vertragsgebühren werden gesondert
in Rechnung gestellt.
Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart,
nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen
nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes
vereinbart wurde.
Wurde mit dem Kunden eine Geld-zurück-
Garantie vereinbart, kann der betreffende
Vertrag innerhalb des Garantie-Zeitraums
durch den Kunden ohne Angabe von Gründen
oder Beachtung von Mindestlaufzeiten
aufgelöst werden. Die Geld-zurück-Garantie
erstreckt sich über sämtliche gezahlten
Grundgebühren, beinhaltet jedoch nicht die
Kosten für Einrichtung und Inbetriebnahme der
vereinbarten Leistung und die Gebühren für
zusätzlich erbrachte Leistungen.
2.2 Fälligkeit, Rechnungslegung
Bei Einzelaufträgen erfolgt die
Rechnungslegung (Material und Arbeit) nach
Fertigstellung. Bei Daueraufträgen erfolgt die
Rechnungslegung jeweils quartalsmäßig im
vorhinein. Die in Rechnung gestellten Beträge
sind prompt nach Eingang der Rechnung und
ohne Abzug fällig.
2.3 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit
Unterzeichnung des Vertrages und wird auf
unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese
Verträge können schriftlich von jedem
Vertragspartner jeweils unter Einhaltung einer
einmonatigen Kündigungsfrist zum
Quartalsende aufgekündigt werden.
Verträge mit Mindestvertragsdauer können von
beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 1
Monat vor Beendigung der
Mindestvertragslaufzeit ohne Angaben von
Gründen schriftlich gekündigt werden. Wird
der Vertrag nicht in der dafür vorgesehenen
Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch
um die Dauer für die er abgeschlossen wurde.
Kommt der Auftraggeber seinen
Zahlungsverpflichtungen trotz
eingeschriebener Aufforderung und Setzung
einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist
Iplexx berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
Sollte der Auftraggeber ohne Einhaltung der
Kündigungsfrist den Vertrag auflösen oder
sollte Iplexx den Vertrag wegen Verzug des
Auftraggebers (z.B. Datenlieferung) oder aus
wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu
vertreten hat, auflösen, zahlt der Auftraggeber
zusätzlich zu den übrigen Verpflichtungen eine
Ablösesumme von 75% der restlichen bis zum
nächstordentlichen Vertragsablauf noch fällig
werdenden Verarbeitungen. Dabei gelten als
Verrechungsbasis die in Kraft stehenden
Preisansätze sowie gemäß Erfahrung oder
Offerte bekannten Häufigkeiten.
Kostenlos angebotene Dienste und Leistungen
können jederzeit auch ohne Vorankündigung
eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch
ergibt sich daraus nicht.
2.4 Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungstermine bildet eine wesentliche
Bedingung für die Durchführung der Lieferung
bzw. Vertragserfüllung durch Iplexx. Die
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen
berechtigen Iplexx, die laufenden Arbeiten
einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.
Alle damit verbundenen Kosten sowie der
Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu
tragen. Zahlungsverzug werden sämtliche zur
zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen
Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von
12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu
verrechnen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten
bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer
berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu
lassen und übergebene Akzepte fällig
zustellen.
2.5 Kreditkartenzahlung
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der
Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die
Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist,
widrigenfalls daraus entstehende
Verzögerungen bei Rechnungsbegleichung zu
seinen Lasten gehen, er damit verbundene
Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch
in diesem Fall verrechnet werden können. Der
Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor
Ablauf zu verlängern. Im Fall einer
Rückbuchung hat der Kunde anfallenden
Spesen zu ersetzen.
2.6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Gegenverrechnung mit offenen
Forderungen gegenüber Iplexx und die
Einbehaltung von Zahlungen aufgrund
behaupteter, aber von Iplexx nicht
anerkannter Forderungen des Kunden, ist
ausgeschlossen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt,
Zahlungen wegen nicht vollständiger
Lieferung, Garantie- oder
Gewährleistungsansprüchen oder
Bemängelungen zurückzuhalten.
2.7 Einwendungen
Einwendungen gegen von Iplexx in Rechnung
gestellte Forderungen sind vom Kunden
innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu erheben,
andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.
Einwendungen hindern die Fälligkeit des
Rechnungsbetrages nicht. Wird die TKC zur
Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die
Fälligkeit der strittigen Entgelte
hinausgeschoben; ein Betrag, der dem
Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen
Rechnungen entspricht, kann aber auch in
diesem Fall sofort fällig gestellt werden. Falls
ein Fehler festgestellt wird, der sich zum
Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte
und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln
lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten,
welches dem Durchschnitt der letzten drei
Rechnungsbeträge entspricht.
2.8 Gebühren, Steuern
Alle Gebühren und Steuern werden aufgrund
der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet.
Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus
nachträglich Steuern oder Abgaben
vorschreiben, gehen diese zu Lasten des
Auftraggebers.
3. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung
3.1 Geheimhaltung
Die Mitarbeiter von Iplexx unterliegen den
Geheimhaltungsverpflichtungen von
Telekommunikations- und Datenschutzgesetz.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung
sämtlicher auf die Software bezogenen Rechte
des Auftragnehmers bzw. Lizenzgebers (wie
z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht
einschließlich Recht auf Urhebervermerk) und
die Wahrung der Ansprüche des
Auftragnehmers bzw. Lizenzgebers auf
Geheimhaltung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen auch durch seine
Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach
Beendigung des Vertrages aufrecht.
In gleicher Weise verpflichtet sich Iplexx zur
Wahrung sämtlicher Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die
ihm im Zuge der Durchführung des Auftrags
bekannt werden.
3.2 Verarbeitung von Daten
Iplexx speichert als Stammdaten der Kunden
und Teilnehmer Titel, Vorname, Nachname,
Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche,
Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten,
Zahlungseingänge, Rechnungslegung und ein
Leistungsverzeichnis. Diese Stammdaten
werden automationsunterstützt verarbeitet und
werden ohne schriftliche Zustimmung des
Teilnehmers nicht weitergegeben. Soweit
Iplexx gemäß TKG zur Weitergabe verpflichtet
ist, wird Iplexx dieser Verpflichtung
nachkommen. Der Kunde stimmt ausdrücklich
zu, dass eine Weitergabe für Bonitätsprüfung und/oder Inkasso
benötigter Daten an Rechtsanwälte,
Inkassoinstitute oder
Gläubigerschutzinstitutionen erfolgt.
3.3 Referenzliste
Iplexx behält sich vor, Namen, Internet-
Adressen sowie Art des Services des
Auftraggebers auf eine Referenzliste zu setzen,
und diese auf Anfrage auch anderen Kunden
und Interessenten zur Verfügung zu stellen.
Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des
Auftraggebers unterbleibt dessen Nennung in
einer Referenzliste.
3.4 Marketing
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass
seine Stammdaten und Vermittlungsdaten im
Sinn von § 87 Abs. 3 Z 5 TKG
(Fernmeldegeheimnis, Datenschutz) zum
Zweck der Vermarktung von Dienstleistungen,
insbesondere zur Weiterentwicklung,
Bedarfsanalyse, Planung des Ressourcenbedarf
und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen
und Angeboten verwendet werden dürfen.
Weiters erklärt sich der Kunde einverstanden,
von Iplexx Werbung und Informationen
betreffend Produkte und Services von Iplexx
sowie Geschäftspartnern von Iplexx in
angemessenem Umfang per E-Mail zu
erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden
einschließlich seines Namens und seiner E-
Mail-Adresse ausschließlich bei Iplexx. Der
Kunde kann diese Einverständniserklärung
jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail
widerrufen.
3.5 Datensicherheit
Die Vertragsteile sind sich bewusst, dass
aufgrund der besonderen Komplexität im
Bereich des Transports und der Verarbeitung
von Daten keine hundertprozentige Sicherheit
gewährleistet werden kann. Allgemeine Regeln
über Leistungsstörungen und Schadenersatz
sind daher vor dem Hintergrund der speziellen
technischen Bedingungen, die in diesen
Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen
und anzuwenden.
Iplexx ergreift alle technisch möglichen
Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten
Kundendaten zu schützen. Der Auftragnehmer
haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf
rechtswidrige Art und Weise diese Daten in
ihre Verfügungsgewalt bringen und sie
weiterverwenden. Die Geltendmachung von
Schäden des Auftraggebers oder Dritter
gegenüber dem Auftragnehmer aus einem
derartigen Zusammenhang wird
ausgeschlossen.
4. Organisations-, Programmierleistungen
4.1 Daten und Unterlagen
Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien,
wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen,
Programme und andere Angaben zur
Dienstleistung, müssen in einem für die
Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Iplexx
ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien
auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit,
Vollständigkeit etc.) zu prüfen. Ergeben sich
Mehrarbeiten, die auf fehlerhaftem Material
oder aus anderen Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so
werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen,
zusätzlich zum vereinbarten Entgelt,
verrechnet.
4.2 Ausarbeitung
Die Ausarbeitung individueller
Organisationskonzepte und Programme erfolgt
nach Art und Umfang der vom Auftraggeber
vollständig zur Verfügung gestellten bindenden
Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel.
Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten
sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem
Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in
der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur
Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber
bereits auf der zum Test zur Verfügung
gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet,
liegt die Verantwortung für die Sicherung der
Echtdaten beim Auftraggeber.
4.3 Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Erstellung von
Individualprogrammen ist die schriftliche
Leistungsbeschreibung, die Iplexx gegen
Kostenberechnung aufgrund der ihm zur
Verfügung gestellten Unterlagen und
Informationen ausarbeitet bzw. der
Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese
Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu
überprüfen und mit seinem
Zustimmungsvermerk zu versehen. Später
auftretende Änderungswünsche können zu
gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen
führen.
4.4 Durchführung
Iplexx verarbeitet das Material des
Auftraggebers mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmannes. Im Zuge der
Durchführung der Arbeiten nimmt Iplexx
insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 19,
20 und 21 des Datenschutzgesetzes (Wahrung
des Datengeheimnisses,
Verschwiegenheitspflichten,
Datensicherheitsmaßnahmen) Bedacht.
Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich
die Lieferfrist des Informationsverarbeiters um
den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im
Leistungsverzeichnis die Prüfung der
vereinbarten Leistungen (Datenerfassung,
Kontrolle, Abstimmung etc.) nicht vorgesehen
ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften
Werkes durch den Auftraggeber die
vereinbarte Dienstleistung als vollständig und
auftragsgemäß erbracht.
Ändert der Auftraggeber nachträglich die
Eingabedaten, den Arbeitsverlauf bzw. verlangt
er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene
Arbeiten, so werden die jeweils gültigen
Stundensätze für allfällig notwendige
Mehrleistungen berechnet.
Sollte sich bei der Erbringung einer
Dienstleistung herausstellen, dass die
Ausführung des Auftrages tatsächlich oder
juristisch unmöglich ist, ist Iplexx verpflichtet,
dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen.
Beide Vertragspartner sind in diesem Fall
berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die
bis dahin für die Tätigkeit von Iplexx
aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber
zu ersetzen. Dem Informationsverarbeiter
überlassenes Material sowie alle Ergebnisse
aus der Durchführung der Arbeiten werden
grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 19
Abs. 5 DSG zurückgegeben, es sei denn, dass
ein schriftlicher Auftrag seitens des
Auftraggebers vorliegt, Material bzw.
Ergebnisse an Dritte weiterzugeben.
4.5 Abnahme
Individuell erstellte Software bzw.
Programmadaptierungen bedürfen für das
jeweils betroffene einer Programmabnahme
spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den
Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll
vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf
Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom
Auftragnehmer akzeptierten
Leistungsbeschreibung mittels der zur
Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der
Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen
ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die
Leistung als abgenommen. Bei Einsatz der
Software im Echtbetrieb durch den
Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als
abgenommen.
Etwa auftretende Mängel, das sind
Abweichungen von der schriftlich vereinbarten
Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber
ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer
zu melden, der um ehestmögliche
Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich
gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt,
dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder
fortgesetzt werden kann, so ist nach
Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme
erforderlich.
4.6 Transport, Versand
Hin- und Rücktransport sowie der Versand von
Programmträgern, Dokumentationen,
Leistungsbeschreibungen, sonstigem Material
des Auftraggebers und etwaiger
Arbeitsergebnisse erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers. Allfällige
Änderungen der technischen
Übertragungsbedingungen sowie
Tarifänderungen der Post gelten folglich als
von vornherein vom Auftraggeber akzeptiert.
Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte
Schulung und Erklärungen werden gesondert
in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen
nur auf Wunsch des Auftraggebers.
4.7 Aufbewahrungspflicht
Iplexx ist verpflichtet, Datenträger,
Originalbelege, Auswertungen und sonstige
Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung,
längstens aber vier Wochen, aufzubewahren.
Bei Beendigung des Vertrages längstens 60
Tage. Der Auftraggeber kann schriftlich die
Rücksendung bei Erstattung der Kosten,
einschließlich der Kosten für die Datenträger,
verlangen. Eine längere Aufbewahrung bedarf
der schriftlichen Vereinbarung. Die Beachtung
zusätzlicher Aufbewahrungspflichten obliegt
dem Auftraggeber.
Nach Ablauf der vereinbarten
Aufbewahrungsfristen ist Iplexx verpflichtet,
die überlassenen Daten zu löschen.
4.8 Urheberrecht und Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten
Leistungen (Programme, Dokumentationen
etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen
Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält
ausschließlich das Recht, die Software nach
Bezahlung des vereinbarten Entgelts
ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die
im Vertrag spezifizierte Hardware und im
Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für
die gleichzeitige Nutzung auf mehreren
Arbeitsplätzen zu verwenden.
Durch den gegenständlichen Vertrag wird
lediglich eine Werknutzungsbewilligung
erworben. Eine Verbreitung durch den
Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz
ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des
Auftraggebers bei der Herstellung der Software
werden keine Rechte über die im
gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung
erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte
des Auftragnehmers zieht
Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in
einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten
ist.
4.9 Kopien
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und
Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber
unter der Bedingung gestattet, dass in der
Software kein ausdrückliches Verbot des
Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und
dass sämtliche Copyright- und
Eigentumsvermerke in diese Kopien
unverändert mitübertragen werden.
4.10 Auskunftspflicht gem. DSG
Iplexx verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen,
dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht
laut §§ 11 und 25 DSG nachkommen kann. Die
dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers
sind schriftlich an Iplexx weiterzugeben. Sofern
für solche Auskunftsarbeiten kein Preis
vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem
Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.
5. Webhosting
5.1 Fremdnetze
IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern
erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die
Benutzung anderer Netze unterliegt den
Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen
Betreiber (Acceptable Use Policy).
Dem Kunden ist bekannt, dass für alle
Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets
in der Regel die Möglichkeit besteht, von in
Übermittlung befindlichen Daten ohne
Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses
Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
Eine Haftung für Ausfälle von
Übertragungswegen außerhalb der von Iplexx
oder einem direkten Auftragnehmer von Iplexx
selbst verwalteten Netzabschnitten und
hierdurch verursachten Datenverlusten,
abgebrochenen Datenübertragungen oder
sonstigen Problemen in diesem
Zusammenhang ist ausgeschlossen.
5.2 Einhaltung von Standards
Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit
der Einhaltung der Standards RFC 1009, RFC
1122, RFC 1123 und RFC 1250. Falls durch
Nichteinhaltung dieser Standards dem
Auftragnehmer oder anderen
Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst,
behält sich der Auftragnehmer vor, die
Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten
Standards einzuschränken. Der durch
Nichteinhaltung dieser Standards entstandene
Aufwand wird mit dem zum jeweiligen
Zeitpunkt von Auftragnehmer verrechneten
Stundensatz dem Auftraggeber verrechnet.
Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit
der Einhaltung der "Netiquette", jener
Verhaltensstandards, denen sich die Internet-
Nutzer auf der ganzen Welt freiwillig
unterwerfen. Sollten aus dem Internet
diesbezüglich Beschwerden über den
Auftraggeber an Iplexx herangetragen werden,
so ist Iplexx im Wiederholungsfall berechtigt,
das Vertragsverhältnis aufzulösen. Weiters
wird Iplexx dem Auftraggeber die zur
Bearbeitung einer ihn betreffenden
Beschwerde benötigte Zeit mit dem zum
jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz
verrechnen.
5.3 Haftung für Endgeltforderungen
Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers,
seine Passwörter sowie sonstige
Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich
zu halten. Für Schäden, die durch deren
mangelhafte Geheimhaltung durch den
Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte
entstehen, haftet dieser.
5.4 Datenaufzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt,
Verbindungsdaten, insbesondere Source- und
Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles
neben der Auswertung für
Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen
Rechnung und der von Dritten zu speichern
und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten
zur Behebung technischer Mängel verwendet
werden.
Soweit für die Abrechnung unbedingt
erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert
werden. Über das technisch notwendige
Mindestmaß werden Inhaltsdaten jedoch nicht
gespeichert und keinesfalls ausgewertet.
Iplexx ist berechtigt, Zugriffsstatistiken zu
führen.
5.5 Teilnehmerverzeichnis
Entsprechend § 96 TKG
(Teilnehmerverzeichnis) erstellt der
Auftragnehmer ein öffentliches
Teilnehmerverzeichnis, in dem Vor- und
Familienname, Titel, Firma, Adresse und
Internet-Adresse aufscheinen. Auf
ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des
Teilnehmers kann diese Eintragung
unterbleiben.
5.6 Geheimhaltung
Die Mitarbeiter von Iplexx unterliegen der
Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und
den Geheimhalteverpflichtungen des
Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und
Daten der Nutzer (User) werden nicht
eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines
stattgefundenen Nachrichtenaustauschs
unterliegt der Schweigepflicht. Routing- und
Domaininformationen müssen jedoch
weitergegeben werden.
5.7 Haftungsauschluß
Iplexx erbringt Leistungen und Dienste mit
höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Verfügbarkeit. Iplexx übernimmt jedoch keine
Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne
Unterbrechung zugänglich sind, dass die
gewünschten Verbindungen jederzeit
hergestellt werden können, oder dass
gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten
erhalten bleiben.
Sollte Iplexx durch höhere Gewalt oder durch
behördliche Auflagen bzw. durch
Gerichtsbeschluss gezwungen sein, seine
Dienstleistungen teilweise oder gänzlich
einzustellen, so ist für daraus entstehende
Schäden und Folgeschäden Iplexx von
jeglicher Haftung prinzipiell ausgeschlossen.
Iplexx ist nicht verpflichtet, Daten des
Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur
Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum
Transport übergibt, auf deren Inhalt oder
logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet Iplexx
dadurch einen Schaden oder Mehraufwand,
dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Daten rechtswidrige Inhalte
aufweisen oder nicht in einem Zustand sind,
der sie für die Erbringung der beauftragten
Dienstleistung tauglich macht, so haftet der
Auftraggeber.
Iplexx haftet auch nicht für den Inhalt
übermittelter Daten oder für den Inhalt von
Daten, die durch Dienste von Iplexx zugänglich
sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei
der Nutzung der von Iplexx angebotenen
Dienste und Datenleitungen die
österreichischen und internationalen
Rechtsvorschriften einzuhalten. Sofern der
Auftraggeber seinerseits Wiederverkäufer
(Auftragnehmer) ist, wird er diese
Verpflichtung seinen Kunden auferlegen.
Iplexx behält sich dem Auftraggeber
gegenüber vor, den Transport von Daten oder
Diensten, die den österreichischen Gesetzen,
internationalen Konventionen oder den guten
Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu
jedoch nicht verpflichtet.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die
Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl
97/1950 idgF, das Verbotsgesetz vom
8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen
Vorschriften des Strafgesetzbuches -
inbesondere § 207a (Kinderpornographie) -
hingewiesen, wonach die Übermittlung,
Verbreitung und Ausstellung bestimmter
Inhalte gesetzlichen Beschränkungen
unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich
gegenüber dem Auftragnehmer, diese und
sämtliche anderen möglicherweise
einschlägigen Rechtsvorschriften, wie etwa die
Vorschriften des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb, des
Urheberrechtsgesetzes oder des
Persönlichkeitsschutzes des Zivil- und
Strafrechts zu beachten und die alleinige
Verantwortung für die Einhaltung dieser
Rechtsvorschriften zu übernehmen. Iplexx ist
berechtigt, aber nicht verpflichtet, die
Einhaltung all dieser Vorschriften durch den
Auftraggeber zu überprüfen und im Falle eines
(drohenden) Verstoßes seine Mitwirkung daran
zu verweigern.
Der Auftraggeber erklärt, hinsichtlich
sämtlichen Wort-, Bild-, Ton- und sonstigen
Materials, das er Iplexx zur Durchführung
seines Auftrags zur Verfügung stellt, über die
hiefür erforderlichen Berechtigungen zu
verfügen und hält den Auftragnehmer für den
Fall dessen Inanspruchnahme durch einen
berechtigten Dritten schad- und klaglos.
5.8 Vertragsrücktritt
Iplexx ist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn der Kunde einen im
Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten
Datenvolumen überproportionalen
Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste
übermäßig in Anspruch nimmt oder der Kunde
wiederholt gegen die "Netiquette" und die
allgemein akzeptierten Standards der
Netzbenutzung verstößt, wie auch durch
ungebetenes Werben ("Spamming"), die
Benutzung des Dienstes zur Übertragung von
Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder
zur Schädigung anderer Teilnehmer.
Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von
Iplexx sind im Falle des Rücktritts bereits
erbrachte Leistungen oder Teilleistungen
vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder
Leistung vom Käufer noch nicht übernommen
wurde sowie für von Iplexx erbrachte
Vorbereitungshandlungen.
5.9 Datenlöschung bei Vertragsauflösung
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen,
dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
aus welchem Grunde immer Iplexx zur
Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung
nicht mehr verpflichtet ist. Iplexx ist daher zum
Löschen gespeicherter oder abrufbereit
gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der
rechtzeitige Abruf, die Speicherung und
Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung
des Vertragsverhältnisses liegt daher in der
alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der
Löschung kann der Kunde daher keinerlei
Ansprüche Iplexx gegenüber ableiten.
5.10 Preisänderungen
Iplexx behält sich gegenüber Unternehmern,
unbeschadet allfälliger
Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des
Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein
jederzeitiges und sofortiges
Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer
ungewöhnlich hohen Anzahl von Zugriffen auf
Daten des Kunden, zu ungewöhnlich hohen
Datentransfers oder zu übermäßiger CPU
Auslastung kommt.
5.11 Wiederverkäufer
Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber
dem Auftragnehmer, die in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen übernommenen
Verpflichtungen ihren Kunden (Auftraggebern)
aufzuerlegen. Wiederverkäufer haften Iplexx
für Schäden, die diesem aus Verletzungen
dieser Verpflichtung durch Kunden
(Auftraggeber) des Auftraggebers entstehen.
6. Domainregistrierung
6.1 Vergaberichtlinien
Domainregistrierungen werden exklusiv von
international nominierten Institutionen und
Rechtsträgern ("Vergabestelle") durchgeführt.
Domainanträge an Iplexx werden bei der
jeweiligen Vergabestelle zur Registrierung
("Delegation") eingereicht. Iplexx vergibt bzw.
erwirbt daher keine Rechte an der Domain,
sondern tritt hierbei als Vermittler zwischen
dem Auftraggeber und der jeweiligen
Vergabestelle auf und kann deshalb keine
Gewähr dafür übernehmen, dass die für den
Antragsteller (Auftraggeber) beantragte
Domain zugeteilt werden und/oder auf Dauer
Bestand hat. Der Auftraggeber bevollmächtigt
Iplexx ausdrücklich, den Antrag an die
Vergabestelle zu stellen.
Aus der Delegation des Domainnamens sind
keine weiteren Rechte ableitbar. Es besteht
kein Anspruch seitens des Auftraggebers,
genau einen bestimmten Domainnamen
zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich
der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen
Domainnamens.
Iplexx sorgt für die technisch notwendigen
Voraussetzungen und fungiert als
Rechnungsstelle.
Die Weiterleitung des Antrages durch Iplexx
und alle Einträge erfolgen in gutem Glauben
auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der
Auftraggeber erklärt, die einschlägigen
gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und
insbesondere niemanden in seinen
Kennzeichenrechten (Namensrecht,
Markenrecht, Firmenschlagwort, etc.) zu
verletzen. Iplexx und die Vergabestelle führen
keine diesbezügliche Prüfung der beantragten
Domainnamen durch, behalten sich aber
gleichwohl das Recht vor, Anträge im Falle
offensichtlicher Rechtsverletzungen oder auch
ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der
Antragsteller verpflichtet sich, Iplexx und die
Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme
wegen der vom Antragsteller beantragten
Domain in ihren Rechten verletzte Dritte
schad- und klaglos zu halten.
Die Veröffentlichung der Daten in im Internet
gebräuchlichen Dokumentationsstellen (z.B.
WHOIS-Datenbank) muss vom Auftraggeber
akzeptiert werden und ist nicht Bestandteil der
Leistung von Iplexx.
Falls der Antragsteller die Nutzung von
Zusatzdiensten (Betrieb einer Homepage,
Emailservice, etc.) unter diesem Domainnamen
wünscht, ist diesbezüglich eine gesonderte
Vereinbarung zu treffen.
6.2 Durchführung
Iplexx ist verpflichtet, die Angaben des
Antragstellers innerhalb von sieben Werktagen
(wobei Samstag nicht als Werktag zählt)
Vorliegen der vollständigen, korrekten Daten
des Antragstellers an die Vergabestelle oder
einer von der Vergabestelle autorisierten
dritten Partei weiterzuleiten.
Iplexx behält sich das Recht vor, vor der
Einleitung des Delegationsvorgangs die Bonität
des Antragstellers zu prüfen und
gegebenenfalls Vorauszahlung zu verlangen.
Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung kann ein
allenfalls von Iplexx bereits an die
Vergabestelle weitergeleiteter Antrag wieder
zurückgezogen und die Domain anderwärtig
vergeben werden. Iplexx bleibt aber
berechtigt, alle durch den Antragsteller
verursachten Unkosten und eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.
6.3 Gültigkeit, Dauer
Die Delegation erfolgt prinzipiell auf
unbestimmte Zeit. Für den laufenden
betrieblichen Aufwand sind Jahresgebühren zu
entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt
werden. Eine Delegation wird
zurückgenommen (aufgehoben), falls die
Jahresgebühr nicht beglichen wurde, fällige
Rechnungen nicht beglichen wurden, der
Domainname aufgrund falscher oder
irreführender Angaben des Antragstellers
registriert wurde, oder der Inhaber trotz
schriftlicher Aufforderung gegen die getroffene
Vereinbarung, insbesondere auch gegen diese
Geschäftsbedingungen, verstößt.
Die Rechnung für die Jahresgebühr für die
nächste Abrechnungsperiode wird 40 Tage vor
Ablauf des Leistungszeitraumes der Domain
ausgesendet. Wird diese Gebühr nicht
innerhalb von 2 Wochen beglichen, kann die
Domain zum Stichtag eingezogen werden.
6.4 Änderungen
Alle relevanten Änderungen in der Innehabung
des Domainnamens sind Iplexx - und u.U.
auch der Vergabestelle direkt - unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat im Falle eines
Providerwechsels die Umregistrierung bei der
Vergabestelle selbst zu veranlassen. Eine
Freigabe von Domains seitens Iplexx erfolgt
nur, wenn ein schriftlicher Antrag seitens des
Auftraggebers vorliegt. Übertragung von
Domainnamen an vom Auftraggeber
bestimmte Dritte setzt eine wirksame
Kündigung der Domain gegenüber Iplexx oder
eine rechtswirksame gerichtliche Entscheidung
voraus.
Sollte die Stelle bei welcher der
Registrierungsantrag eingebracht wurde
(Vergabestelle oder eine autorisierte dritte
Partei) ihre Preisgestaltung oder ihr
Abrechnungsmodell für den Domainnamen
ändern, so ist Iplexx berechtigt, die Entgelte
gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden
der Änderung ohne gesonderte Fristen
entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige
Anpassung unzumutbar sein, steht dem
Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
6.5 Rückgabe, Kündigung
Eine Rückgabe einer Domain kann jederzeit,
spätestens aber 40 Tage vor Beginn des
nächsten Leistungszeitraumes, erfolgen, wobei
eine schriftliche Bestätigung des Inhabers der
Domain notwendig ist. Ein Anspruch auf
Rückvergütung nicht ausgeschöpfter Gebühren
besteht nicht.
Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses mit
Iplexx bewirkt nicht zwingend eine Beendigung
des Vertragsverhältnisses mit der
Vergabestelle – dieses muss u.U. durch den
Inhaber direkt beendet werden. Iplexx ist es
jedenfalls freigestellt, bei Beendigung des
Vertragsverhältnisses die Domain bei der
jeweiligen Vergabestelle zur Löschung zu
melden.
6.6 Rechtsstand
Verträge zwischen der Vergabestelle und dem
Auftraggeber als Domaininhaber unterliegen
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem
Gerichtsstand sowie sonstigen Bedingungen
der jeweiligen Vergabestelle, welche Iplexx
gerne auf Wunsch dem Auftraggeber
elektronisch übermittelt.
7. Gerichtsstand
Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus
diesem Vertrag, einschließlich eines
Rechtsstreites über sein Bestehen oder
Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den
Streitwert ausschließlich die Zuständigkeit des
sachlich zuständigen Gericht in Innsbruck als
vereinbart. Iplexx ist es freigestellt, den
Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht
zu belangen. Für Konsumenten gilt § 14
KSchG. Es gilt österreichisches Recht.
8. Haftungsbegrenzung
Iplexx haftet nicht für Schäden, die auf leicht
fahrlässiges Verhalten von Iplexx
zurückzuführen sind (mit Ausnahme von
Personenschäden). Die Haftung für grob
fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist
außer gegenüber Konsumenten mit der Höhe
des zehnfachen Jahresentgelts im Einzelfall
beschränkt.
9. Formerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und
sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche
Nebenabreden bestehen nicht. Digitale
Unterschriften werden von Iplexx als
rechtsgültig anerkannt. Alle das
Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen
und Erklärungen des Kunden haben schriftlich
zu erfolgen.
10. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur
gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede
Abwerbung und Beschäftigung, auch über
Dritte, von Mitarbeitern des anderen
Vertragspartners, die an der Realisierung der
Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer
des Vertrages und 12 Monate nach
Beendigung des Vertrages unterlassen. Der
dagegen verstoßende Vertragspartner ist
verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in
der Höhe eines Bruttojahresgehaltes des
Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung
darüber hinausgehenden Schadenersatzes ist
möglich.
11. Vergabe von Subaufträgen
Iplexx ist ermächtigt, einzelne Pflichten oder
den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender
Wirkung einem Dritten zu überbinden. Für
Konsumentengeschäfte gilt: Iplexx ist auf
eigenes Risiko ermächtigt, andere
Unternehmen mit der Erbringung von
Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zu
beauftragen.
Weist der Auftraggeber Iplexx an, weitere
Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers)
Namen zu beauftragen, haftet Iplexx nur für
Auswahlverschulden, es sei denn, den
Auftraggeber hätte ihn zur Wahl eines
bestimmten Auftragnehmers angewiesen.
12. Namens- & Adressänderungen
Der Kunde hat Änderungen von Namens,
Anschrift, Rechtsform, Firmenbuchnummer
und sonstiger wichtiger Daten unverzüglich
Iplexx schriftlich bekannt zu geben.
Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn sie an
die Iplexx zuletzt bekannte Anschrift
abgesandt wurden.
13. Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner
Bedingungen lässt die Geltung der restlichen
AGB und sonstiger Vertragsbestandteile
unberührt. An Stelle der unwirksamen
Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame
Bestimmung, die im Sinn und Zweck der
Ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.
14. Überschriften
Überschriften in diesen AGB dienen lediglich
der Orientierung und haben keine normative
Bedeutung. Sie begrenzen noch erweitern die
Anwendungsbereiche einzelner Bestimmungen.
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