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AGB der 'Iplexx - Pircher KEG'

mit Geltung für alle Vertragspartner (Unternehmer und Verbraucher)
Stand: Februar 2003

1. Auftragsgrundlagen

1.1 Umfang und Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ("AGB") der Iplexx – Pircher KEG ("Iplexx") gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die Iplexx dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, auch wenn nicht ausdrücklich darauf bezug genommen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sich Iplexx diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

1.2 Änderung der AGB
Änderungen der AGB können von Iplexx jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Verbraucher iSd § 1 KSchG ("Konsumenten") haben das Recht, der Änderung der AGB binnen vier Wochen ab Erhalt der Mitteilung über die Änderung zu widersprechen, andernfalls gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Die jeweils aktuelle Version wird von Iplexx unter www.iplexx.at publiziert bzw. an den Vertragspartner schriftlich übermittelt.

1.3 Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis kommt zu Stande, wenn Iplexx nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung bzw. notwendigen Vorarbeiten begonnen hat.

1.4 Vertragsrücktritt
Im Falle eines Rücktritts nach §5e KSchG hat der Konsument die Kosten der Rückabwicklung zu tragen. Iplexx ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.

1.5 Kataloge, Prospekte
Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2. Preise und Zahlung

2.1 Preise, Preisänderungen
Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Diese Preise verstehen sich in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; gegenüber Konsumenten werden Bruttopreise angegeben. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes, gelten nur für den vorliegenden Auftrag und verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Sollten sich die Lohn- und Materialkosten oder sonstige vom Auftragnehmer zu entrichtende Abgaben bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen und dem Auftraggeber ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Auftraggeber von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen. Kosten von Programmträgern (Datenträgern) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Wurde mit dem Kunden eine Geld-zurück- Garantie vereinbart, kann der betreffende Vertrag innerhalb des Garantie-Zeitraums durch den Kunden ohne Angabe von Gründen oder Beachtung von Mindestlaufzeiten aufgelöst werden. Die Geld-zurück-Garantie erstreckt sich über sämtliche gezahlten Grundgebühren, beinhaltet jedoch nicht die Kosten für Einrichtung und Inbetriebnahme der vereinbarten Leistung und die Gebühren für zusätzlich erbrachte Leistungen.

2.2 Fälligkeit, Rechnungslegung
Bei Einzelaufträgen erfolgt die Rechnungslegung (Material und Arbeit) nach Fertigstellung. Bei Daueraufträgen erfolgt die Rechnungslegung jeweils quartalsmäßig im vorhinein. Die in Rechnung gestellten Beträge sind prompt nach Eingang der Rechnung und ohne Abzug fällig.

2.3 Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Diese Verträge können schriftlich von jedem Vertragspartner jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Quartalsende aufgekündigt werden.
Verträge mit Mindestvertragsdauer können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 1 Monat vor Beendigung der Mindestvertragslaufzeit ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht in der dafür vorgesehenen Frist gekündigt, verlängert er sich automatisch um die Dauer für die er abgeschlossen wurde. Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz eingeschriebener Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist Iplexx berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Sollte der Auftraggeber ohne Einhaltung der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen oder sollte Iplexx den Vertrag wegen Verzug des Auftraggebers (z.B. Datenlieferung) oder aus wichtigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auflösen, zahlt der Auftraggeber zusätzlich zu den übrigen Verpflichtungen eine Ablösesumme von 75% der restlichen bis zum nächstordentlichen Vertragsablauf noch fällig werdenden Verarbeitungen. Dabei gelten als Verrechungsbasis die in Kraft stehenden Preisansätze sowie gemäß Erfahrung oder Offerte bekannten Häufigkeiten. Kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

2.4 Zahlungsverzug
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch Iplexx. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen Iplexx, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Zahlungsverzug werden sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. ab dem Tag des Verzuges zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zustellen.

2.5 Kreditkartenzahlung
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei Rechnungsbegleichung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen auch in diesem Fall verrechnet werden können. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. Im Fall einer Rückbuchung hat der Kunde anfallenden Spesen zu ersetzen.

2.6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Iplexx und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von Iplexx nicht anerkannter Forderungen des Kunden, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

2.7 Einwendungen
Einwendungen gegen von Iplexx in Rechnung gestellte Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 3 Wochen schriftlich zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Einwendungen hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht. Wird die TKC zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte hinausgeschoben; ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungen entspricht, kann aber auch in diesem Fall sofort fällig gestellt werden. Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge entspricht.

2.8 Gebühren, Steuern
Alle Gebühren und Steuern werden aufgrund der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

3. Datenschutz, Datensicherheit und Geheimhaltung

3.1 Geheimhaltung
Die Mitarbeiter von Iplexx unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen von Telekommunikations- und Datenschutzgesetz. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher auf die Software bezogenen Rechte des Auftragnehmers bzw. Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Urhebervermerk) und die Wahrung der Ansprüche des Auftragnehmers bzw. Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bzw. Dritte. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht. In gleicher Weise verpflichtet sich Iplexx zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zuge der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

3.2 Verarbeitung von Daten
Iplexx speichert als Stammdaten der Kunden und Teilnehmer Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Branche, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge, Rechnungslegung und ein Leistungsverzeichnis. Diese Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet und werden ohne schriftliche Zustimmung des Teilnehmers nicht weitergegeben. Soweit Iplexx gemäß TKG zur Weitergabe verpflichtet ist, wird Iplexx dieser Verpflichtung nachkommen. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass eine Weitergabe für Bonitätsprüfung und/oder Inkasso benötigter Daten an Rechtsanwälte, Inkassoinstitute oder Gläubigerschutzinstitutionen erfolgt.

3.3 Referenzliste
Iplexx behält sich vor, Namen, Internet- Adressen sowie Art des Services des Auftraggebers auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.

3.4 Marketing
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Stammdaten und Vermittlungsdaten im Sinn von § 87 Abs. 3 Z 5 TKG (Fernmeldegeheimnis, Datenschutz) zum Zweck der Vermarktung von Dienstleistungen, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Ressourcenbedarf und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten verwendet werden dürfen. Weiters erklärt sich der Kunde einverstanden, von Iplexx Werbung und Informationen betreffend Produkte und Services von Iplexx sowie Geschäftspartnern von Iplexx in angemessenem Umfang per E-Mail zu erhalten. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E- Mail-Adresse ausschließlich bei Iplexx. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail widerrufen.

3.5 Datensicherheit
Die Vertragsteile sind sich bewusst, dass aufgrund der besonderen Komplexität im Bereich des Transports und der Verarbeitung von Daten keine hundertprozentige Sicherheit gewährleistet werden kann. Allgemeine Regeln über Leistungsstörungen und Schadenersatz sind daher vor dem Hintergrund der speziellen technischen Bedingungen, die in diesen Bereichen vorgefunden werden, zu verstehen und anzuwenden.
Iplexx ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Kundendaten zu schützen. Der Auftragnehmer haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie weiterverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird ausgeschlossen.

4. Organisations-, Programmierleistungen

4.1 Daten und Unterlagen
Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien, wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme und andere Angaben zur Dienstleistung, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Iplexx ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten, die auf fehlerhaftem Material oder aus anderen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, herrühren, so werden diese zu den jeweils gültigen Sätzen, zusätzlich zum vereinbarten Entgelt, verrechnet.

4.2 Ausarbeitung
Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

4.3 Leistungsbeschreibung
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Iplexx gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

4.4 Durchführung
Iplexx verarbeitet das Material des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Im Zuge der Durchführung der Arbeiten nimmt Iplexx insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 19, 20 und 21 des Datenschutzgesetzes (Wahrung des Datengeheimnisses, Verschwiegenheitspflichten, Datensicherheitsmaßnahmen) Bedacht. Bei Verzug des Auftraggebers verlängert sich die Lieferfrist des Informationsverarbeiters um den Zeitraum des Lieferverzuges. Wenn im Leistungsverzeichnis die Prüfung der vereinbarten Leistungen (Datenerfassung, Kontrolle, Abstimmung etc.) nicht vorgesehen ist, so gilt mit der Übernahme des ungeprüften Werkes durch den Auftraggeber die vereinbarte Dienstleistung als vollständig und auftragsgemäß erbracht. Ändert der Auftraggeber nachträglich die Eingabedaten, den Arbeitsverlauf bzw. verlangt er zusätzliche, im Auftrag nicht enthaltene Arbeiten, so werden die jeweils gültigen Stundensätze für allfällig notwendige Mehrleistungen berechnet. Sollte sich bei der Erbringung einer Dienstleistung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Iplexx verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Beide Vertragspartner sind in diesem Fall berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Iplexx aufgelaufenen Kosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Dem Informationsverarbeiter überlassenes Material sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden grundsätzlich dem Auftraggeber gemäß § 19 Abs. 5 DSG zurückgegeben, es sei denn, dass ein schriftlicher Auftrag seitens des Auftraggebers vorliegt, Material bzw. Ergebnisse an Dritte weiterzugeben.

4.5 Abnahme
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um ehestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.

4.6 Transport, Versand
Hin- und Rücktransport sowie der Versand von Programmträgern, Dokumentationen, Leistungsbeschreibungen, sonstigem Material des Auftraggebers und etwaiger Arbeitsergebnisse erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Allfällige Änderungen der technischen Übertragungsbedingungen sowie Tarifänderungen der Post gelten folglich als von vornherein vom Auftraggeber akzeptiert. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

4.7 Aufbewahrungspflicht
Iplexx ist verpflichtet, Datenträger, Originalbelege, Auswertungen und sonstige Unterlagen bis zur nächsten Verarbeitung, längstens aber vier Wochen, aufzubewahren. Bei Beendigung des Vertrages längstens 60 Tage. Der Auftraggeber kann schriftlich die Rücksendung bei Erstattung der Kosten, einschließlich der Kosten für die Datenträger, verlangen. Eine längere Aufbewahrung bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Beachtung zusätzlicher Aufbewahrungspflichten obliegt dem Auftraggeber. Nach Ablauf der vereinbarten Aufbewahrungsfristen ist Iplexx verpflichtet, die überlassenen Daten zu löschen.

4.8 Urheberrecht und Nutzung
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

4.9 Kopien
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.

4.10 Auskunftspflicht gem. DSG
Iplexx verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner Auskunftspflicht laut §§ 11 und 25 DSG nachkommen kann. Die dazu notwendigen Aufträge des Auftraggebers sind schriftlich an Iplexx weiterzugeben. Sofern für solche Auskunftsarbeiten kein Preis vereinbart wurde, ist nach tatsächlichem Aufwand an den Auftraggeber zu verrechnen.

5. Webhosting

5.1 Fremdnetze
IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Eine Haftung für Ausfälle von Übertragungswegen außerhalb der von Iplexx oder einem direkten Auftragnehmer von Iplexx selbst verwalteten Netzabschnitten und hierdurch verursachten Datenverlusten, abgebrochenen Datenübertragungen oder sonstigen Problemen in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

5.2 Einhaltung von Standards
Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC 1009, RFC 1122, RFC 1123 und RFC 1250. Falls durch Nichteinhaltung dieser Standards dem Auftragnehmer oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich der Auftragnehmer vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken. Der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstandene Aufwand wird mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Auftragnehmer verrechneten Stundensatz dem Auftraggeber verrechnet. Der Auftraggeber anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette", jener Verhaltensstandards, denen sich die Internet- Nutzer auf der ganzen Welt freiwillig unterwerfen. Sollten aus dem Internet diesbezüglich Beschwerden über den Auftraggeber an Iplexx herangetragen werden, so ist Iplexx im Wiederholungsfall berechtigt, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Weiters wird Iplexx dem Auftraggeber die zur Bearbeitung einer ihn betreffenden Beschwerde benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Stundensatz verrechnen.

5.3 Haftung für Endgeltforderungen
Es ist die Obliegenheit des Auftraggebers, seine Passwörter sowie sonstige Zugangssperren für Unbefugte unzugänglich zu halten. Für Schäden, die durch deren mangelhafte Geheimhaltung durch den Auftraggeber oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

5.4 Datenaufzeichnung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verbindungsdaten, insbesondere Source- und Destination-IP und sämtliche anderen Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten zu speichern und auszuwerten. Weiters dürfen diese Daten zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Soweit für die Abrechnung unbedingt erforderlich, können Inhaltsdaten gespeichert werden. Über das technisch notwendige Mindestmaß werden Inhaltsdaten jedoch nicht gespeichert und keinesfalls ausgewertet. Iplexx ist berechtigt, Zugriffsstatistiken zu führen.

5.5 Teilnehmerverzeichnis
Entsprechend § 96 TKG (Teilnehmerverzeichnis) erstellt der Auftragnehmer ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis, in dem Vor- und Familienname, Titel, Firma, Adresse und Internet-Adresse aufscheinen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers kann diese Eintragung unterbleiben.

5.6 Geheimhaltung
Die Mitarbeiter von Iplexx unterliegen der Schweigepflicht des Fernmeldegesetzes und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der Nutzer (User) werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustauschs unterliegt der Schweigepflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.

5.7 Haftungsauschluß
Iplexx erbringt Leistungen und Dienste mit höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Iplexx übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen jederzeit hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
Sollte Iplexx durch höhere Gewalt oder durch behördliche Auflagen bzw. durch Gerichtsbeschluss gezwungen sein, seine Dienstleistungen teilweise oder gänzlich einzustellen, so ist für daraus entstehende Schäden und Folgeschäden Iplexx von jeglicher Haftung prinzipiell ausgeschlossen. Iplexx ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet Iplexx dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber.
Iplexx haftet auch nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Iplexx zugänglich sind. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Nutzung der von Iplexx angebotenen Dienste und Datenleitungen die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften einzuhalten. Sofern der Auftraggeber seinerseits Wiederverkäufer (Auftragnehmer) ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen. Iplexx behält sich dem Auftraggeber gegenüber vor, den Transport von Daten oder Diensten, die den österreichischen Gesetzen, internationalen Konventionen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl 97/1950 idgF, das Verbotsgesetz vom 8.5.1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches - inbesondere § 207a (Kinderpornographie) - hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer, diese und sämtliche anderen möglicherweise einschlägigen Rechtsvorschriften, wie etwa die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes oder des Persönlichkeitsschutzes des Zivil- und Strafrechts zu beachten und die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Iplexx ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Einhaltung all dieser Vorschriften durch den Auftraggeber zu überprüfen und im Falle eines (drohenden) Verstoßes seine Mitwirkung daran zu verweigern.
Der Auftraggeber erklärt, hinsichtlich sämtlichen Wort-, Bild-, Ton- und sonstigen Materials, das er Iplexx zur Durchführung seines Auftrags zur Verfügung stellt, über die hiefür erforderlichen Berechtigungen zu verfügen und hält den Auftragnehmer für den Fall dessen Inanspruchnahme durch einen berechtigten Dritten schad- und klaglos.

5.8 Vertragsrücktritt
Iplexx ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem mit ihm vereinbarten Datenvolumen überproportionalen Datentransfer aufweist oder der Nutzer Dienste übermäßig in Anspruch nimmt oder der Kunde wiederholt gegen die "Netiquette" und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt, wie auch durch ungebetenes Werben ("Spamming"), die Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Teilnehmer. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von Iplexx sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde sowie für von Iplexx erbrachte Vorbereitungshandlungen.

5.9 Datenlöschung bei Vertragsauflösung
Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer Iplexx zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. Iplexx ist daher zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche Iplexx gegenüber ableiten.

5.10 Preisänderungen
Iplexx behält sich gegenüber Unternehmern, unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche und vorbehaltlich des Rechts zur vorzeitigen Vertragsauflösung, ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Anzahl von Zugriffen auf Daten des Kunden, zu ungewöhnlich hohen Datentransfers oder zu übermäßiger CPU Auslastung kommt.

5.11 Wiederverkäufer
Wiederverkäufer verpflichten sich gegenüber dem Auftragnehmer, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen ihren Kunden (Auftraggebern) aufzuerlegen. Wiederverkäufer haften Iplexx für Schäden, die diesem aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch Kunden (Auftraggeber) des Auftraggebers entstehen.

6. Domainregistrierung

6.1 Vergaberichtlinien
Domainregistrierungen werden exklusiv von international nominierten Institutionen und Rechtsträgern ("Vergabestelle") durchgeführt. Domainanträge an Iplexx werden bei der jeweiligen Vergabestelle zur Registrierung ("Delegation") eingereicht. Iplexx vergibt bzw. erwirbt daher keine Rechte an der Domain, sondern tritt hierbei als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und der jeweiligen Vergabestelle auf und kann deshalb keine Gewähr dafür übernehmen, dass die für den Antragsteller (Auftraggeber) beantragte Domain zugeteilt werden und/oder auf Dauer Bestand hat. Der Auftraggeber bevollmächtigt Iplexx ausdrücklich, den Antrag an die Vergabestelle zu stellen. Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren Rechte ableitbar. Es besteht kein Anspruch seitens des Auftraggebers, genau einen bestimmten Domainnamen zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domainnamens. Iplexx sorgt für die technisch notwendigen Voraussetzungen und fungiert als Rechnungsstelle. Die Weiterleitung des Antrages durch Iplexx und alle Einträge erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht, Firmenschlagwort, etc.) zu verletzen. Iplexx und die Vergabestelle führen keine diesbezügliche Prüfung der beantragten Domainnamen durch, behalten sich aber gleichwohl das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen oder auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, Iplexx und die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme wegen der vom Antragsteller beantragten Domain in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten. Die Veröffentlichung der Daten in im Internet gebräuchlichen Dokumentationsstellen (z.B. WHOIS-Datenbank) muss vom Auftraggeber akzeptiert werden und ist nicht Bestandteil der Leistung von Iplexx. Falls der Antragsteller die Nutzung von Zusatzdiensten (Betrieb einer Homepage, Emailservice, etc.) unter diesem Domainnamen wünscht, ist diesbezüglich eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

6.2 Durchführung
Iplexx ist verpflichtet, die Angaben des Antragstellers innerhalb von sieben Werktagen (wobei Samstag nicht als Werktag zählt) Vorliegen der vollständigen, korrekten Daten des Antragstellers an die Vergabestelle oder einer von der Vergabestelle autorisierten dritten Partei weiterzuleiten. Iplexx behält sich das Recht vor, vor der Einleitung des Delegationsvorgangs die Bonität des Antragstellers zu prüfen und gegebenenfalls Vorauszahlung zu verlangen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung kann ein allenfalls von Iplexx bereits an die Vergabestelle weitergeleiteter Antrag wieder zurückgezogen und die Domain anderwärtig vergeben werden. Iplexx bleibt aber berechtigt, alle durch den Antragsteller verursachten Unkosten und eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

6.3 Gültigkeit, Dauer
Die Delegation erfolgt prinzipiell auf unbestimmte Zeit. Für den laufenden betrieblichen Aufwand sind Jahresgebühren zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Delegation wird zurückgenommen (aufgehoben), falls die Jahresgebühr nicht beglichen wurde, fällige Rechnungen nicht beglichen wurden, der Domainname aufgrund falscher oder irreführender Angaben des Antragstellers registriert wurde, oder der Inhaber trotz schriftlicher Aufforderung gegen die getroffene Vereinbarung, insbesondere auch gegen diese Geschäftsbedingungen, verstößt. Die Rechnung für die Jahresgebühr für die nächste Abrechnungsperiode wird 40 Tage vor Ablauf des Leistungszeitraumes der Domain ausgesendet. Wird diese Gebühr nicht innerhalb von 2 Wochen beglichen, kann die Domain zum Stichtag eingezogen werden.

6.4 Änderungen
Alle relevanten Änderungen in der Innehabung des Domainnamens sind Iplexx - und u.U. auch der Vergabestelle direkt - unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber hat im Falle eines Providerwechsels die Umregistrierung bei der Vergabestelle selbst zu veranlassen. Eine Freigabe von Domains seitens Iplexx erfolgt nur, wenn ein schriftlicher Antrag seitens des Auftraggebers vorliegt. Übertragung von Domainnamen an vom Auftraggeber bestimmte Dritte setzt eine wirksame Kündigung der Domain gegenüber Iplexx oder eine rechtswirksame gerichtliche Entscheidung voraus.
Sollte die Stelle bei welcher der Registrierungsantrag eingebracht wurde (Vergabestelle oder eine autorisierte dritte Partei) ihre Preisgestaltung oder ihr Abrechnungsmodell für den Domainnamen ändern, so ist Iplexx berechtigt, die Entgelte gegenüber dem Kunden mit Wirksamwerden der Änderung ohne gesonderte Fristen entsprechend anzupassen. Sollte eine derartige Anpassung unzumutbar sein, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.

6.5 Rückgabe, Kündigung
Eine Rückgabe einer Domain kann jederzeit, spätestens aber 40 Tage vor Beginn des nächsten Leistungszeitraumes, erfolgen, wobei eine schriftliche Bestätigung des Inhabers der Domain notwendig ist. Ein Anspruch auf Rückvergütung nicht ausgeschöpfter Gebühren besteht nicht.
Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses mit Iplexx bewirkt nicht zwingend eine Beendigung des Vertragsverhältnisses mit der Vergabestelle – dieses muss u.U. durch den Inhaber direkt beendet werden. Iplexx ist es jedenfalls freigestellt, bei Beendigung des Vertragsverhältnisses die Domain bei der jeweiligen Vergabestelle zur Löschung zu melden.

6.6 Rechtsstand
Verträge zwischen der Vergabestelle und dem Auftraggeber als Domaininhaber unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Gerichtsstand sowie sonstigen Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle, welche Iplexx gerne auf Wunsch dem Auftraggeber elektronisch übermittelt.

7. Gerichtsstand

Zur Entscheidung sämtlicher Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich eines Rechtsstreites über sein Bestehen oder Nichtbestehen, gilt ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gericht in Innsbruck als vereinbart. Iplexx ist es freigestellt, den Auftraggeber auch bei einem anderen Gericht zu belangen. Für Konsumenten gilt § 14 KSchG. Es gilt österreichisches Recht.

8. Haftungsbegrenzung

Iplexx haftet nicht für Schäden, die auf leicht fahrlässiges Verhalten von Iplexx zurückzuführen sind (mit Ausnahme von Personenschäden). Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist außer gegenüber Konsumenten mit der Höhe des zehnfachen Jahresentgelts im Einzelfall beschränkt.

9. Formerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Digitale Unterschriften werden von Iplexx als rechtsgültig anerkannt. Alle das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen.

10. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehenden Schadenersatzes ist möglich.

11. Vergabe von Subaufträgen

Iplexx ist ermächtigt, einzelne Pflichten oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden. Für Konsumentengeschäfte gilt: Iplexx ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus dem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Weist der Auftraggeber Iplexx an, weitere Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers) Namen zu beauftragen, haftet Iplexx nur für Auswahlverschulden, es sei denn, den Auftraggeber hätte ihn zur Wahl eines bestimmten Auftragnehmers angewiesen.

12. Namens- & Adressänderungen

Der Kunde hat Änderungen von Namens, Anschrift, Rechtsform, Firmenbuchnummer und sonstiger wichtiger Daten unverzüglich Iplexx schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als zugestellt, wenn sie an die Iplexx zuletzt bekannte Anschrift abgesandt wurden.

13. Salvatorische Klausel

Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Geltung der restlichen AGB und sonstiger Vertragsbestandteile unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich wirksame Bestimmung, die im Sinn und Zweck der Ungültigen wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Überschriften

Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Orientierung und haben keine normative Bedeutung. Sie begrenzen noch erweitern die Anwendungsbereiche einzelner Bestimmungen.

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